Ebay: Privater oder gewerblicher Verkauf?
Kategorie: AllgemeinEin eigener Ebay-Shop erscheint vielen Laien als einfache Möglichkeit, schnell ein paar Euro nebenbei zu verdienen.
Eine kleine Geschäftsidee ist rasch gefunden, wenn es sich auch nur um den regelmäßigen An- und Verkauf von Trödel aller Art handelt. Mit ein paar guten Fotos und aussagekräftigen Texten, lassen sich tatsächlich gute Preise erzielen.Nach wenigen Verkäufen in Folge, hat man jedoch unmerklich die Grenze vom Privatverkäufer zum gewerblichen Anbieter überschritten. Wer jetzt noch seine Ware “als Privatverkauf” deklariert, kann ernste Schwierigkeiten bekommen. Auf Ebay herrscht ein harter Konkurrenzkampf unter gewerblichen Anbietern. Die Gewinnmarge wird zunehmend geringer, zu mal Ebay die Gebühren in den letzten Jahren immer wieder erhöht hat.
Konkurrenz durch pseudoprivate Anbieter macht den Gewerbetreibenden das Leben noch schwerer.
Wer trotz regelmäßigem Verkauf auf Ebay, kein Impressum auf der Artikelseite veröffentlicht und keine Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit bereit hält, kann von einem gewerblichen Händler abgemahnt werden. Die Abmahnung ist in der Regel mit Kosten von ca. 750,- Euro verbunden. Dazu muss eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, die besagt dass man sich künftig an alle Regeln halten wird, denen gewerblichen Anbietern unterliegen. Di Gesetzeslage lässt Abmahnungen dieser Art zu und es gibt keine Chance die Abmahnung anzufechten. Es spielt keine Rolle, ob der private Verkäufer nur geringe Gewinne erzielt hat, oder den Verkauf nur als Nebenverdienst betreibt. Wer regelmäßig Waren über Ebay verkauft muss ein Gewerbe anmelden und sich an alle wettbewerbsrechtlichen Regelungen halten. Der Gewerbeschein kostet in der Regel nur 20-30 Euro und ist auf der örtlichen Gemeinde erhältlich. Als Gewerbetreibender muss dem Finanzamt gegenüber Rechenschaft über alle erzielten Umsätze und Gewinne ablegen. Bei Kleinunternehmern genügt bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro jährlich, eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Bevor man mit dem Verkauf los legt, sollte man sich unbedingt bei der zuständigen IHK über die Anforderungen informieren, die erfüllt werden müssen.
